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Sanierungsbonus & Neubaubonus PLUS bis zu 6.000,- Euro für Fenster, Türen und Sonnenschutz →  ZUR FÖRDERUNG

Sanierungsbonus & Neubaubonus PLUS
von Pergoreta 2024/2025

Das neue Sanierungsbonus und Neubaubonus Plus Programm von Pergoreta bietet finanzielle Förderungen für Hausbesitzer, die ihre Immobilien energieeffizient sanieren oder neu bauen und belohnt treue Kunden die Pergoreta weiterempfehlen.

Alles Wichtige im Überblick

Sanierungsbonus Plus

Welche Förderungen gibt es von Pergoreta?

Kunden, die staatliche Förderungen wie den Sanierungs- oder Sonnenschutzbonus nutzen, erhalten bis zu 500 EUR zusätzlich von Pergoreta.

Beispiel: Erhält ein Kunde 500 EUR staatliche Förderung, gibt Pergoreta bis zu 500 EUR extra dazu.

Vorteil: Doppelte Ersparnis durch staatliche Förderung und den Pergoreta Bonus.

Kunden, die mehrere Produktkategorien wie Fenster, Türen und Sonnenschutz kombinieren – sei es bei Sanierungen oder Neubauten – erhalten gestaffelte Rabatte von bis zu 20 % auf die Produktkosten. Die Rabattstaffelung erfolgt:

  • 10 % Rabatt bei der Bestellung von zwei Kategorien (z.B. Fenster + Sonnenschutz).
  • 20 % Rabatt bei der Bestellung von drei Kategorien (Fenster, Türen und Sonnenschutz).

Beispiel: Ein Kunde, der Fenster und Sonnenschutz bestellt, erhält 10 % Rabatt, bei Fenstern, Türen und Sonnenschutz 20 %.

Vorteil: Höhere Einsparungen bei umfassenderen Projekten und größere Rabatte bei der Kombination mehrerer Produkte.

Bestandskunden, die Pergoreta weiterempfehlen und einen neuen Kunden gewinnen, erhalten einen 500 EUR Empfehlungsbonus. Dieser kann als Gutschein oder Rabatt auf den nächsten Auftrag genutzt werden.

  • Die Empfehlung muss zu einem abgeschlossenen Auftrag führen.
  • Der Bonus wird direkt nach erfolgreicher Auftragsabwicklung freigeschaltet.

Beispiel: Ein Kunde empfiehlt Pergoreta einem Freund, der Produkte im Wert von ab. 3.000 EUR kauft. Der Bestandskunde erhält 500 EUR als Gutschein für zukünftige Projekte.

Unterschied zwischen Sanierungsförderung PLUS & Bundesförderung

Das Bonusprogramm PLUS ist ein von Pergoreta initiiertes Programm, das zusätzlich zur staatlichen Förderung Boni gewährt, damit Kunden doppelt sparen und noch mehr von ihren energieeffizienten Sanierungen und Neubauten profitieren. 

Wir fördern zusätzlich Neubauprojekte und honorieren treue Bestandskunden, die uns weiterempfehlen – ein Vorteil, der bei der staatlichen Bundesförderung nicht angeboten wird.

Das Ministerium für Klimaschutz (Bundesförderung) fördert Sanierungsprojekte.

Für Fenster und Türen sind es bis zu € 9.000,-

Mehr Informationen zur Bundesförderung finden Sie hier.

Bonus-Programm Ablauf & Bedingungen

  • Angebot bei Pergoreta einholen: Holen Sie sich ein Angebot von Pergoreta für Ihre gewünschten Produkte (Fenster, Türen, Sonnenschutz).

  • Staatliche Förderung prüfen: Überprüfen Sie verfügbare staatliche Förderprogramme, wie den Sanierungs- oder Sonnenschutzbonus. Diese können Sie über lokale Behörden oder Energieberatungsstellen beantragen. Gerne beraten wir Sie dabei.

  • Förderbestätigung vorlegen: Sobald Sie die Zusage für die staatliche Förderung erhalten haben, reichen Sie diese bei Pergoreta ein. Daraufhin verdoppeln wir den staatlichen Bonus um bis zu 500 EUR zusätzlich nach Projekt Abschluss.

  • Kombinationsrabatte nutzen: Wenn Sie mehrere Produktkategorien kombinieren (z.B. Fenster und Sonnenschutz), profitieren Sie zusätzlich von gestaffelten Rabatten bis zu 20 %.

  • Empfehlungsbonus sichern: Wenn Sie Pergoreta erfolgreich an Freunde oder Familie weiterempfehlen und diese einen Auftrag abschließen, erhalten Sie 500 EUR als Gutschein oder Rabatt auf Ihren nächsten Kauf.

  • Ersparnis genießen: Nach Abschluss des Auftrags und dem Einbau Ihrer Produkte profitieren Sie von der staatlichen Förderung, dem Pergoreta-Bonus und eventuellen Rabatten.

1.1. Voraussetzungen:

  • Der zusätzliche Bonus von Pergoreta kann nur gewährt werden, wenn der Kunde nachweislich eine staatliche Förderung (z.B. Sanierungsbonus oder Sonnenschutzbonus) in Anspruch nimmt. (Handwerkerbonus ist ausgeschlossen)
  • Der maximale Zusatzbonus beträgt 500 EUR pro Projekt und ist nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kombinierbar, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Angebot vermerkt.

1.2. Gültigkeit:

  • Der Pergoreta Bonus wird nur auf Projekte angewendet, die mindestens eine förderfähige Maßnahme beinhalten (z.B. energieeffiziente Fenster, Türen oder Sonnenschutzlösungen).

1.3. Nachweise:

  • Der Kunde muss Pergoreta innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der staatlichen Förderung den Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde vorlegen.
  • Der staatliche Förderbescheid muss auf den Namen des Kunden ausgestellt sein, der den Bonus bei Pergoreta beantragt.

1.4. Ausschluss von Mehrfachnutzung:

  • Der Bonus kann pro Immobilie und Kunde nur einmalig gewährt werden, selbst wenn mehrere förderfähige Maßnahmen durchgeführt werden.

1.5. Rechtsvorbehalt:

Pergoreta behält sich das Recht vor, den zusätzlichen Bonus bei falschen oder unvollständigen Angaben zurückzufordern.

2.1. Rabattstaffelung:

  • Die Staffelung der Rabatte basiert auf der Anzahl der bestellten Produktkategorien und gilt ausschließlich für Fenster, Türen und Sonnenschutzlösungen.
  • Der Rabatt beträgt 10 % bei der Bestellung von zwei Kategorien und 20 % bei der Bestellung von drei Kategorien.
  • Der Rabatt kann bis maximal € 6.000,- Betragen

2.2. Gültigkeitsbereich:

  • Dieses Angebot gilt nur für Neubauten oder Sanierungen, die mindestens zwei Produktkategorien umfassen. Der Rabatt bezieht sich nur auf die Materialkosten, nicht auf Dienstleistungen (z.B. Installation oder zusätzliche Serviceleistungen).

2.3. Kombinierbarkeit:

  • Der Rabatt ist nicht kombinierbar mit anderen Aktionen, Boni oder Rabatten, außer dies wurde ausdrücklich in einem individuellen Angebot festgelegt.

2.4. Rücktritt und Stornierung:

  • Sollte ein Kunde nach Vertragsschluss eine oder mehrere Produktkategorien stornieren oder ändern, sodass die Mindestanzahl der Kategorien für den Rabatt nicht mehr erfüllt wird, verliert der Kunde den Anspruch auf den Rabatt.

Im Falle einer Stornierung behält sich Pergoreta das Recht vor, die Preisnachlässe zurückzufordern oder die Endabrechnung entsprechend anzupassen.

3.1. Voraussetzungen:

  • Der Empfehlungsbonus von 500 EUR wird nur gewährt, wenn der neue Kunde einen Kauf von mindestens 2.500 EUR netto abschließt.
  • Der Bonus wird erst dann freigegeben, wenn der Auftrag des geworbenen Kunden vollständig abgeschlossen und bezahlt wurde.

3.2. Gültigkeit des Bonus:

  • Der Empfehlungsbonus kann als Gutschein oder Rabatt für zukünftige Käufe bei Pergoreta genutzt werden und ist 12 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig.
  • Der Gutschein kann nicht gegen Bargeld eingelöst werden.

3.3. Mehrfachempfehlungen:

  • Bestandskunden können mehrere Neukunden werben und entsprechend mehrere Gutscheine erhalten. Pro Neukunde wird jedoch nur ein Gutschein ausgestellt.

3.4. Ausschluss:

  • Familienmitglieder oder Personen im gleichen Haushalt wie der Bestandskunde sind von der Teilnahme am Empfehlungsprogramm ausgeschlossen.
  • Unternehmen oder Geschäftskunden, die durch Vermittlung bereits Kunde von Pergoreta sind, können nicht erneut vermittelt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Bonusprogramm

4.1. Teilnahmebedingungen:

  • Das Bonusprogramm von Pergoreta ist für Privatkunden und gewerbliche Kunden verfügbar, die in Österreich ansässig sind. Kunden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

4.2. Geltungsbereich:

  • Alle Boni und Rabatte gelten nur für Käufe und Aufträge, die direkt bei Pergoreta getätigt werden. Sie sind nicht über Drittanbieter oder Wiederverkäufer erhältlich.

4.3. Verfügbarkeit:

  • Gültig für Leistungen ab dem 01.10.2024. Pergoreta behält sich das Recht vor, das Bonusprogramm jederzeit zu ändern, zu beenden oder auszusetzen. Bereits bewilligte Boni oder Rabatte bleiben hiervon unberührt.

4.4. Missbrauch:

  • Jeder Versuch, das Bonusprogramm durch falsche Angaben oder Manipulationen zu missbrauchen, führt zum sofortigen Ausschluss vom Programm und zur Rückforderung gewährter Boni.

4.5. Haftungsausschluss:

  • Pergoreta haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle von staatlichen Förderprogrammen, auf deren Grundlage der Bonus gewährt wird. Die Verantwortung für die Beantragung und Einhaltung der Förderbedingungen liegt beim Kunden.

4.6. Datenschutz:

  • Im Rahmen des Bonusprogramms gesammelte Kundendaten werden gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Programms oder bei gesetzlicher Verpflichtung.

4.7. Gerichtsstand:

  • Für Streitigkeiten aus diesem Bonusprogramm gilt der Gerichtsstand des Firmensitzes von Pergoreta in Österreich.